Mittwoch, 19. Juni 2024

Corona-Impfung: US-Bundesstaat Kansas verklagt Pfizer wegen Täuschung der Öffentlichkeit

Epochtimes:

Kansas zieht gegen den Pfizer vor Gericht. Der Bundesstaat fordert Schadensersatz für Falschaussagen im Zusammenhang mit seinem Corona-Impfstoff. Der Pharmakonzern weist die Vorwürfe von sich.

(…)

Der US-Bundesstaat Kansas hat am Montag, 17. Juni, eine Klage gegen Pfizer eingereicht. Dem Pharmariesen wird im Zusammenhang mit der Corona-Impfung vorgeworfen, gegen Vereinbarungen mit dem Bundesstaat und gegen das Verbraucherschutzgesetz verstoßen zu haben.

Laut der 69-seitigen Klageschrift, die von Generalstaatsanwalt Kris Kobach eingereicht wurde, habe der Konzern die Öffentlichkeit mit „falschen, irreführenden und täuschenden Aussagen“ über die Wirksamkeit und Sicherheit seines Corona-Impfstoffs getäuscht und Informationen über den Impfstoff verheimlicht und unterdrückt.

Pfizer habe versichert, dass der Impfstoff  „sicher und effektiv“ sei und verschwiegen, dass er bereits mit Myokarditis, Fehlgeburten und Todesfällen in Verbindung gebracht wurde, so die Klageschrift.

Weiterhin habe der Konzern verschwiegen, dass die Wirkung des Impfstoffes mit der Zeit nachlasse und die Verbreitung des Virus nicht eindämmen könne.

In diesem Zusammenhang soll der Konzern darüber hinaus mitgewirkt haben, Beiträge in den sozialen Netzen zu zensieren, welche seinen Corona-Impfstoff infrage stellten.

Kansas verlangt nun, dass der Pharmariese zur Rechenschaft gezogen wird und Schadensersatz für jeden Verstoß gegen die gemeinsame Vereinbarung mit dem Bundesstaat.

Zu den einzelnen Vorwürfen

Laut Klageschrift habe Pfizer am 1. April 2021 öffentlich versichert, dass es bis zu sechs Monaten nach einer zweiten Impfdosis keine ernsten Sicherheitsbedenken gegeben habe.

Aus Dokumenten, die der Klage angehängt sind, geht jedoch hervor, dass die Pfizer-Datenbank bereits am 28. Februar 2021 158.893 unerwünschte Ereignisse enthielt. In der Datenbank laufen Meldungen aus der ganzen Welt ein.

Pfizers Zusicherungen, dass der Corona-Impfstoff unbedenklich sei, stünden somit im Widerspruch zu den Daten, die dem Unternehmen vorlagen, heißt es in der Klageschrift.

Weiterhin habe Pfizer behauptet, dass eine Studie ergeben habe, dass geimpfte Testpersonen sechs Monate nach einer zweiten Dosis zu 91,3 Prozent gegen COVID-19 geschützt gewesen seien.

Später veröffentlichte Dokumente des Pharmakonzerns hätten jedoch gezeigt, dass die Wirksamkeit einer Zweitimpfung nach vier Monaten bei 83,7 Prozent lag. Zudem hätten Blutproben angedeutet, dass die Wirksamkeit nach sechs Monaten noch stärker nachlasse.

Pfizer machte die nachlassende Wirksamkeit am 28. Juli 2021 in einer Vorabpublikation bekannt. In seiner Pressemitteilung vom selben Tag erwähnte das Unternehmen positive Ergebnisse einer anderen Studie, verschwieg aber Anzeichen für einen nachlassenden Schutz aus der vorigen Studie.

Stellungnahme von Pfizer zu den Vorwürfen

Als Reaktion auf die Klage hat Pfizer gegenüber Pressevertretern erklärt, dass das Unternehmen davon ausgeht, dass die Klage keinen Erfolg haben werde.

„Wir sind stolz darauf, den COVID-19-Impfstoff in Rekordzeit inmitten einer weltweiten Pandemie entwickelt und unzählige Leben gerettet zu haben“, so das Unternehmen mit Sitz in den USA.

„Die Darstellungen, die Pfizer über seinen Impfstoff COVID-19 gemacht hat, waren korrekt und wissenschaftlich fundiert. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Klage des Staates unbegründet ist, und wird zu gegebener Zeit auf die Klage reagieren“, so Pfizer weiter.

Der Impfstoff von Pfizer ist der am häufigsten verabreichte Impfstoff in den Vereinigten Staaten. Seit der Einführung der Impfung Ende 2020 wurden landesweit mehr als 367 Millionen Impfungen vorgenommen.

(…) Quelle: 

https://www.epochtimes.de/politik/ausland/us-bundesstaat-kansas-verklagt-pfizer-wegen-taeuschung-der-oeffentlichkeit-a4748457.html

 


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Montag, 10. Juni 2024

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Montag, 3. Juni 2024

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Freitag, 24. Mai 2024

Die AfD ist für die herrschende Politik absolut unbequem, weil sie die Wahrheit, das Recht und die Freiheit vertritt!

 „Die Lüge ist wie ein Schneeball. Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er. “ - Martin Luther


Die herrschende Politik hat Angst vor Konsequenzen, wenn die AfD regiert. Euro-Lüge, EU-Diktatur, unkontrollierte Masseneinwanderung mit Massenkriminalität, Massenveruntreuung von Steuergeldern, Gesundheits-Diktatur mit Impfzwang, Klimadiktatur, Propaganda-Medien und Kriegstreiberei, bleiben unvergessen.

„Die Wahrheit ist eine unzerstörbare Pflanze. Man kann sie ruhig unter einen Felsen vergraben, sie stößt trotzdem durch, wenn es an der Zeit ist.“ - Frank Thiess



Schluß mit der Volksfeindlichen Politik +++ Schluß mit Lug und Trug am Deutschen Volk!



In Deutschland wird seit vielen Jahren kaum noch Politik zum Wohle des Volkes gemacht, die Bevölkerung wird stattdessen belogen, betrogen, bevormundet und gegängelt. Naive leichtgläubige Menschen dulden Tyrannei und Diktatur und lassen sich zum Teil noch von kriminellen Politikern und System-Medien aufhetzen.


+++ Gewalt im Wahlkampf: Die Heuchelei ist unerträglich! Martin Hess & Holger Kühnlenz-AfD-Fraktions-TV

Definiert SIE was Hass und Hetze ist? (Gute Fragen - schlechte Antworten)


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Samstag, 11. Mai 2024

Lauterbach wollte die Ungeimpften aushungern

Die Bundesregierung hat die Protokolle des Corona-Expertenrats weiter entschwärzt. Die Ergebnisse, die der Berliner Zeitung vorliegen, sind bemerkenswert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wollte Ungeimpften den Zutritt zu Restaurants und Einkaufsläden vollständig verwehren.

Michael Maier -  Berliner-Zeitung:

Corona-Maßnahmen: Lauterbach wollte 1G für Gastronomie und Handel

(...)

Die Bundesregierung hat in einem Schreiben an den Frankfurter Arzt Christian Haffner wichtige Passagen aus den von Haffner eingeklagten Protokollen des Corona-Expertenrats entschwärzt. Aus den Entschwärzungen, die der Berliner Zeitung vorliegen, geht unter anderem hervor, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Gremium im Winter 2021 vorschlug, Ungeimpften den Zutritt zu Restaurants und Einkaufsläden vollständig zu verwehren – selbst wenn diese Personen den amtlich anerkannten Genesenen-Status nachweisen konnten. Der Vorschlag wurde schließlich nicht umgesetzt. 

Es ist unklar, ob die Experten Lauterbach von seinen radikalen Ideen abbrachten oder ob sich der Minister selbst korrigierte. Im Protokoll des Expertenrats vom 28. Dezember 2021 heißt es: „BM Lauterbach ändert seinen in der letzten Sitzung unterbreiteten Vorschlag (1G in Gastronomie und Handel) dahingehend ab, dass auch 2GPlus in der Gastronomie denkbar sei, wobei Geboosterte vom Testerfordernis ausgenommen werden. In der Gastronomie bestehe grds. ein höheres Infektionsrisiko (keine Masken am Platz, ältere Kunden).“

Nachdem Lauterbach bei den Experten mit seiner drakonischen Regel offenbar nicht durchgekommen war, verkürzte im Januar 2022  das von Lauterbach beaufsichtigte Robert-Koch-Institut (RKI) schließlich den Genesenen-Status von sechs auf drei Monate. Die Anwältin Jessica Hamed schrieb damals im Magazin Cicero von einer „Nacht-und-Nebel-Aktion des Bundesgesundheitsministeriums im Hinblick auf die überraschende und zudem noch rückwirkend geltende Halbierung des Genesenenstatus sowie die Aberkennung der Einmal-Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson“. Hamed äußerte den Verdacht, dass „eine unliebsame, aber politisch gewollte Entscheidung unter dem Deckmantel der Wissenschaft der Bevölkerung als alternativlos verkauft werden soll“.

In einer Sitzung vom 9. Februar 2022, an der auch Bundesjustizminister Marco Buschmann teilnahm, wurde über die Impfpflicht diskutiert. Unter der Überschrift „Kommunikation zu Impfpflicht“ wird festgestellt: „Auf der Datenbasis von Umfragen stagniert Impfkampagne, der Anteil der Impfgegner bleibt konstant. Ungeimpfte bleiben demnach weiterhin eher skeptisch ggü. einer Impfung. Anreize werden hier nicht reichen. Eine Beratung und Öffentlichkeitsarbeit werden trotzdem weiterhin als notwendig und wichtig erachtet. Zusätzlich muss man sich auch mit der Gruppe von Ärzten auseinandersetzen, die eine Impfung ablehnen, da Empfehlungen von Ärzten im Allgemeinen sehr deutlich wirken.“

Schließlich wird der Eindruck erweckt, dass eine allgemeine Impfpflicht zwar wissenschaftlich nicht begründet, politisch jedoch anzustreben sei. In dem Protokoll heißt es: „Eine Impfpflicht nur für ältere Menschen wird kritisch gesehen, da es ein falsches Signal für alle anderen Altersgruppen sein könnte (als wenn diese keine Impfung mehr bräuchten).“

Eine weitere Entschwärzung zeigt, dass der Schutz vor einer Omikron-Infektion durch einen Booster bei weitem nicht so hoch war, wie in den diversen Booster-Kampagnen behauptet wurde. Am 4. Januar 2022 notiert das Protokoll: „Eine neue Haushaltskontaktstudie aus DNK zeige, dass die mRNA-Booster-Impfung einen 46%igen Schutz vor Infektionen mit Omikron biete, die zweifache Impfung jedoch nicht.“

Das Bundeskanzleramt hat die Entschwärzungen dem Verwaltungsgericht Berlin zur Kenntnis gebracht, vor welchem der Allgemeinmediziner Christian Haffner laut FAZ geklagt hatte. Am kommenden Montag ist eine Verhandlung angesetzt, die das Bundeskanzleramt jedoch nicht mehr für nötig hält. Das Amt schreibt in dem der Berliner Zeitung vorliegenden Schriftsatz an das Gericht: „Wir gehen davon aus, dass sich durch die weitgehende Entschwärzung der Protokolle die Klage vollumfänglich erledigt hat.“

Christian Haffner sieht das nicht so und zieht seine Klage trotz des überraschenden Schritts der Bundesregierung nicht zurück. Er sagte der Berliner Zeitung: „Es ist bei so gravierenden Einschränkungen der Grundrechte wichtig zu wissen, dass das Ganze im Interesse der Bevölkerung ist und nicht im Interesse einer Industrie.“ Haffner will die vollständige Entschwärzung, weil wichtige Passagen der Protokolle weiter geheim bleiben sollen.

Laut Bundeskanzleramt sollen zum „Schutz der öffentlichen Sicherheit“ die „Namen der Urheber von Sitzungsbeiträgen“ und Gästen des Expertenrats geschwärzt bleiben. Zum „Schutz fiskalischer Interessen“ sollen Passagen unter Verschluss bleiben, die „Rückschlüsse auf eine Bewertung bestimmter Pharmahersteller, Pharmapräparate (Medikamente oder Impfstoffe) beziehungsweise Bezugsquellen von Medikamenten zulassen“. Außerdem bleiben zum „Schutz der bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Volksrepublik China … Textpassagen geschwärzt, die u.a. Wertungen zum chinesischen Regierungshandeln beinhalten“.

(...) Quelle:

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-massnahmen-lauterbach-wollte-1g-fuer-gastronomie-und-handel-li.2213624