Corona-Maßnahmen: Lauterbach wollte 1G für Gastronomie und Handel
Die Bundesregierung hat in einem Schreiben an den Frankfurter Arzt Christian Haffner wichtige Passagen aus den von Haffner eingeklagten Protokollen des Corona-Expertenrats entschwärzt. Aus den Entschwärzungen, die der Berliner Zeitung vorliegen, geht unter anderem hervor, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Gremium im Winter 2021 vorschlug, Ungeimpften den Zutritt zu Restaurants und Einkaufsläden vollständig zu verwehren – selbst wenn diese Personen den amtlich anerkannten Genesenen-Status nachweisen konnten. Der Vorschlag wurde schließlich nicht umgesetzt.
Es ist unklar, ob die Experten Lauterbach von seinen radikalen Ideen abbrachten oder ob sich der Minister selbst korrigierte. Im Protokoll des Expertenrats vom 28. Dezember 2021 heißt es: „BM Lauterbach ändert seinen in der letzten Sitzung unterbreiteten Vorschlag (1G in Gastronomie und Handel) dahingehend ab, dass auch 2GPlus in der Gastronomie denkbar sei, wobei Geboosterte vom Testerfordernis ausgenommen werden. In der Gastronomie bestehe grds. ein höheres Infektionsrisiko (keine Masken am Platz, ältere Kunden).“
Nachdem Lauterbach bei den Experten mit seiner drakonischen Regel offenbar nicht durchgekommen war, verkürzte im Januar 2022 das von Lauterbach beaufsichtigte Robert-Koch-Institut (RKI) schließlich den Genesenen-Status von sechs auf drei Monate. Die Anwältin Jessica Hamed schrieb damals im Magazin Cicero von einer „Nacht-und-Nebel-Aktion des Bundesgesundheitsministeriums im Hinblick auf die überraschende und zudem noch rückwirkend geltende Halbierung des Genesenenstatus sowie die Aberkennung der Einmal-Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson“. Hamed äußerte den Verdacht, dass „eine unliebsame, aber politisch gewollte Entscheidung unter dem Deckmantel der Wissenschaft der Bevölkerung als alternativlos verkauft werden soll“.
In einer Sitzung vom 9. Februar 2022, an der auch Bundesjustizminister Marco Buschmann teilnahm, wurde über die Impfpflicht diskutiert. Unter der Überschrift „Kommunikation zu Impfpflicht“ wird festgestellt: „Auf der Datenbasis von Umfragen stagniert Impfkampagne, der Anteil der Impfgegner bleibt konstant. Ungeimpfte bleiben demnach weiterhin eher skeptisch ggü. einer Impfung. Anreize werden hier nicht reichen. Eine Beratung und Öffentlichkeitsarbeit werden trotzdem weiterhin als notwendig und wichtig erachtet. Zusätzlich muss man sich auch mit der Gruppe von Ärzten auseinandersetzen, die eine Impfung ablehnen, da Empfehlungen von Ärzten im Allgemeinen sehr deutlich wirken.“
Schließlich wird der Eindruck erweckt, dass eine allgemeine Impfpflicht zwar wissenschaftlich nicht begründet, politisch jedoch anzustreben sei. In dem Protokoll heißt es: „Eine Impfpflicht nur für ältere Menschen wird kritisch gesehen, da es ein falsches Signal für alle anderen Altersgruppen sein könnte (als wenn diese keine Impfung mehr bräuchten).“
Eine weitere Entschwärzung zeigt, dass der Schutz vor einer Omikron-Infektion durch einen Booster bei weitem nicht so hoch war, wie in den diversen Booster-Kampagnen behauptet wurde. Am 4. Januar 2022 notiert das Protokoll: „Eine neue Haushaltskontaktstudie aus DNK zeige, dass die mRNA-Booster-Impfung einen 46%igen Schutz vor Infektionen mit Omikron biete, die zweifache Impfung jedoch nicht.“
Das Bundeskanzleramt hat die Entschwärzungen dem Verwaltungsgericht Berlin zur Kenntnis gebracht, vor welchem der Allgemeinmediziner Christian Haffner laut FAZ geklagt hatte. Am kommenden Montag ist eine Verhandlung angesetzt, die das Bundeskanzleramt jedoch nicht mehr für nötig hält. Das Amt schreibt in dem der Berliner Zeitung vorliegenden Schriftsatz an das Gericht: „Wir gehen davon aus, dass sich durch die weitgehende Entschwärzung der Protokolle die Klage vollumfänglich erledigt hat.“
Christian Haffner sieht das nicht so und zieht seine Klage trotz des überraschenden Schritts der Bundesregierung nicht zurück. Er sagte der Berliner Zeitung: „Es ist bei so gravierenden Einschränkungen der Grundrechte wichtig zu wissen, dass das Ganze im Interesse der Bevölkerung ist und nicht im Interesse einer Industrie.“ Haffner will die vollständige Entschwärzung, weil wichtige Passagen der Protokolle weiter geheim bleiben sollen.
Laut Bundeskanzleramt sollen zum „Schutz der öffentlichen Sicherheit“ die „Namen der Urheber von Sitzungsbeiträgen“ und Gästen des Expertenrats geschwärzt bleiben. Zum „Schutz fiskalischer Interessen“ sollen Passagen unter Verschluss bleiben, die „Rückschlüsse auf eine Bewertung bestimmter Pharmahersteller, Pharmapräparate (Medikamente oder Impfstoffe) beziehungsweise Bezugsquellen von Medikamenten zulassen“. Außerdem bleiben zum „Schutz der bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Volksrepublik China … Textpassagen geschwärzt, die u.a. Wertungen zum chinesischen Regierungshandeln beinhalten“.
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