"Bei der aktuellen Faktenlage kann kein Mitglied des Bundestages sich mit Unwissen herausreden. Damit beruht die Vorlage eines Impfpflichtgesetzes in jeglicher Form auf Vorsatz. Wo bleiben also die Staatsanwälte und Bundesanwälte, beantragen die Aufhebung der Immunität und klagen sämtliche UnterstützerInnen (die Namen stehen ja unter den einzelnen Anträgen) wegen Vorbereitung und Beihilfe zu einer versuchten (schweren) Körperverletzung und versuchten Tötung an? Bei beiden Straftatbeständen ist bereits der Versuch strafbar! Politische Einflussnahme durch JustizministerInnen auf die Staatsanwaltschaften ist durch eine Anklage wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu beantworten!"
Impfpflicht: Wer sich dagegen sträubt, dem drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 2.500 Euro
"Mehr als 150 Abgeordnete des Deutschen Bundestags fordern in einem 49-seitigen Antrag, dass sich jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr, der mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnt, gegen COVID impfen lassen muss. Wer sich dagegen sträubt, dem drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Eine „Erzwingungshaft“ von Verweigerern sieht der Gesetzentwurf, der am 17. März im Bundestag beraten werden soll, hingegen nicht vor. Änderungen des Textes sind bis dahin jedoch noch möglich. Die Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet, „um die mit der Impfpflicht in Zusammenhang stehenden Belastungen zu begrenzen“. In dem Entwurf „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“ (SARSCovImpfG) heißt es, dass COVID-19 zu den ansteckendsten übertragbaren Krankheiten gehört. Als vollständig geimpft gelten Menschen, die zwei Impfungen sowie einen Booster erhalten haben. Begründet wird der Zwang, der zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten soll, damit, dass die bisherige Impfquote nicht ausreiche, „um den erwarteten, sehr schnellen und starken Anstieg der Erkrankungszahlen“ einzudämmen."
Der Staat hat für ein funktionierendes Gesundheitssystem zu sorgen!
"Zudem solle vermieden werden, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Und dies, obwohl diese Gefahr bisher nie bestand, dafür aber in den vergangenen zwei Jahren rund 9.000 Intensivbetten in deutschen Kliniken abgebaut wurden. Um den „Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Gruppen“ sowie eine Rückkehr zur Planbarkeit des öffentlichen und privaten Lebens zu erreichen, soll die Einführung des Gesetzes dazu beitragen, „die Grundimmunität in der Bevölkerung nachhaltig zu steigern.“ Dazu soll in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal erweitert werden. Erstmals sollen alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Darauf aufbauend ist die Impfpflicht vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen sollen „alle Mitglieder der Gesellschaft erreicht werden“. Dies bedeutet, dass Erwachsene, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in der Bundesrepublik Deutschland haben, verpflichtet sind, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Unabhängig davon sind diese Personen verpflichtet, ab dem 1. Oktober diesen Nachweis auf Anforderung ihrer Krankenkasse oder ihres Versicherers, bei dem sie privat krankenversichert sind, oder ihres Trägers der Heilfürsorge, vorzulegen. Erneut würde bei einer Verabschiedung des Gesetzes das Grundgesetz eingeschränkt, indem Artikel 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit) ausgehebelt wird. Um der Regierung umfangreiche Handhabe zu gewähren, greift es auch in das Sozialgesetzbuch ein, weil Krankenkassen künftig den Impfstatus ihrer Versicherten in den Patientenakten speichern dürfen. Damit wären der Einführung eines zentralen Impfregisters Tür und Tor geöffnet. (...)
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/neuer-gesetzentwurf-fuer-impfpflicht-ab-18-jahren-auch-fuer-schwangere-a3744774.html
Ex-Verfassungsrichter Papier gegen allgemeine Impfpflicht
"Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich gegen eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Er sagte der Zeitung "Die Welt" (Montagsausgabe), man solle zum jetzigen Zeitpunkt auf die geplante Einführung "verzichten und stattdessen effektivere Impfkampagnen vorbereiten". Eine Impfpflicht wäre laut Papier "in jedem Fall ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Integrität und Selbstbestimmung". Dieser sei nur zu rechtfertigen, wenn ohne diesen Eingriff wichtigen Gemeinschaftsgütern schwere Gefahren drohten. Dies lasse sich aber angesichts der ungewissen Entwicklung der Pandemie nur schwer vorhersagen." ndr
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Studie zur Impfung Jugendlicher verschwieg katastrophale Impfschäden
Neue US-Daten zeigen mehr als 8.817 COVID-Impfstoff-Schäden bei Kindern zwischen 5 und 11 Jahren und steigende Todesraten
"Lauterbach bekräftigte, dass er mit einem angepassten Omikron-Impfstoff frühestens im Mai rechne. „Dessen Booster-Wirkung gegen andere Varianten, zum Beispiel Delta, wird wahrscheinlich nicht so stark sein. Der Omikron-Impfstoff wird daher die bisherigen?Impfstoffe nicht komplett ersetzen“, sagte er. „Trotzdem ist es gut, dass wir ihn bekommen.“ Der Minister fügte hinzu, er rechne nicht mit einer allgemeinen Empfehlung, sich mit dem Omikron-Vakzin impfen zu lassen."
Demo gegen die Impfpflicht 5. März 2022 in Flensburg
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Ex-Bundesinnenminister Otto Schily: „Impfpflicht ist unverantwortlich und verfassungswidrig“
Es ist anmaßend den Menschen eine vorbeugende Behandlungsmethode aufzuzwingen
Warum die Corona-Impfpflicht nichts anderes als staatliche Willkür ist!
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Hellseher im Bundestag …?