Das volksfeindliche totalitäre System mit kranken Menschenverstand, ist dem Untergang geweiht:
- Steigende Inflation und Lebensmittelknappheit wird zum Bürgerkrieg führen.
- Blackout und Zusammenbruch der Versorgung drohen.
- Finanzcrash, Euro- und EU-Untergang werden nicht aufzuhalten sein.
- Massenerkrankungen und Massensterben durch die Gen-Impfungen stehen bevor.
- Ausufernde Migrantenkriminalität und Terroranschläge sind zu erwarten.
- Das Regierungsviertel in Berlin kann froh sein, wenn es von einem russischen Raketenangriff verschont bleibt.
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Rechtsanwalt legt Menschenrechtsbeschwerde ein
Epoch Times: "Der Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski vertritt die Personengruppe, die den von den Ministerien angeführten Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht verlor. In der gerichtlichen Entscheidung heißt es: „Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel.“ Allerdings müsse sich niemand aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht impfen lassen. Wer sich nicht impfen lassen wolle, könne vorübergehend seine Tätigkeit oder den Arbeitsplatz wechseln oder seinen Beruf ganz an den Nagel hängen. Lipinski kritisiert, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit einem Großteil der vorgebrachten Argumente überhaupt nicht auseinandergesetzt habe. „Eine Vielzahl an Studien, die belegen, dass die natürliche Immunität die viel robustere ist als die durch Impfung (vorübergehend) erzeugte Immunität, wurde komplett ignoriert.“ Im Auftrag seiner Mandanten wird Lipinski gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Menschenrechtsbeschwerde nach Artikel 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einlegen. „Man muss sich wirklich fragen, ob die Richter die umfassende Beschwerdebegründung überhaupt gelesen haben“, so Lipinski. Ein Gericht müsse sich zumindest um vollständige Sachverhaltsaufklärung bemühen, schildert der Anwalt. Dies entspreche ständiger Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs. Statt auf Fragen der Beschwerdeführer einzugehen, habe das Bundesverfassungsgericht jedoch „leider bloße Arbeitsverweigerung betrieben“. Weder wurden vom PEI noch vom Robert Koch-Institut die fehlenden statistischen Daten angefordert. Unbegründet blieb auch der „fehlende politische Willen, diese Daten zu erheben“. Umso erfreulicher sei es, dass nun das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nun im Prozess der beiden Bundeswehroffiziere eine umfangreiche Beweisaufnahme durchführe. „Ein Grund mehr, warum der Straßburger Gerichtshof sich dieses Gesetz und die Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2022 gründlich anschauen sollte!“, erklärt Lipinski...epochtimes
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