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„Sehr geehrte Abgeordnete, in politischen und moralischen Angelegenheiten gibt es keinen Gehorsam, schreibt Hannah Arendt.
Einem Gesetz zuzustimmen, das dem Nürnberger Kodex widerspricht, sogar dagegen verstößt, ist damit ein Verbrechen. Sie können sich auch später nicht mit der Schutzbehauptung rechtfertigen, sich nur deshalb aktiv für die Impfpflicht engagiert zu haben, um Schlimmeres zu verhindern. Arendt ist davon überzeugt, daß nur das eigene, freie und unabhängige Urteil uns daran hindert, zu Verbrechern zu werden. Und das werden Sie, wenn Sie das Grundgesetz mit einer Impfpflicht verletzen. Denn es läuft lediglich ein medikamentöses Experiment mit den Impfstoffen in der Phase 3. Das Experiment ist nicht abgeschlossen. Die Impfstoffe sind nur bedingt zugelassen und trotzdem werden damit auch Kinder geimpft.
Die Impfpflicht ist totalitär und nicht demokratisch. Hier geht es nicht um Gesundheit, sondern um Herrschaft und Kontrolle der Bürger durch den Staat.
Begründung
Am 25.02.22 schreibt die „Welt“: „Erstmals liegen zu Nebenwirkungen von Covid-Impfstoffen die Zahlen eines großen deutschen Krankenkassenverbands vor. Der Vorstand der BKK ProVita, Andreas Schöfbeck, hat die Daten Millionen Versicherter der BKK-Gruppe analysieren lassen. Die Gesamtzahl der Nebenwirkungen liegt demnach um ein Vielfaches höher als die, die durch das (PEI) gemeldet werden. Im Videotelefonat mit WELT sagte Schöfbeck am Mittwoch: „Die ermittelten Zahlen sind erheblich und müssen dringend plausibilisiert werden.“ Statt darüber zu diskutieren und Konsequenzen zu ziehen, hat man Schöfbeck zum Schweigen gebracht. Das ist vor allem eine Kampfansage an die in einer Demokratie üblichen Transparenz.
Mit der Markteinführung der Corona-Impfstoffe hat sich die Welt der Medizin- und Pharmaindustrie drastisch verändert. Über Nacht wurden wesentliche bisher geltende und bewährte Gesetze, Verordnungen und Praktiken über Bord geworfen. Eine still und heimlich verabschiedete Verordnung der Bundesregierung, die den Namen „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) trägt, ist der entscheidende Federstrich, mit dem die Bundesregierung für eine schnellstmögliche Einführung der Corona-Impfstoffe einen Großteil wichtigster Arzneimittelgesetze und Verordnungen über Nacht außer Kraft gesetzt hat. Das ist ein Widerspruch in sich: heimlich und Demokratie. Demokratie heißt aber, Gesetzesänderungen öffentlich zu verhandeln. Es muß in öffentlicher Diskussion beraten und beschlossen und für alle Bürger nachvollziehbar sein, wenn Gesetze beschlossen werden.
Zum ersten Mal in der demokratischen Geschichte der deutschen Medizin sollen Menschen gezwungen werden, sich ein Medikament, welches weder in seinen Wirkungen noch in seinen Nebenwirkungen ausreichend untersucht wurde, verabreichen zu lassen. Kürzlich veröffentlichte Untersuchungen von Pathologen und Immunologen haben erschreckende Befunde über Wirkungsweise und Nebenwirkungen sog. Corona-RNA-Impfungen ergeben. Sie stehen in Widerspruch zu Versprechungen von Politikern und industriegesponsorten Wissenschaftlern.
Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der einjährgen Impfphase an den „Versuchskaninchen“ (Olaf Scholz)?
1. Die Ansteckungsgefahr mit SARS-COV 2 durch Geimpfte wie Ungeimpfte ist identisch. Der verfassungswidrige Ausschluß Ungeimpfter vom sozialen Leben ist durch nichts zu rechtfertigen
2. Sowohl der gentechnisch hergestellte RNA-Impfstoff wie auch die hergestellten Virusbestandteile (Spike-Proteine) überleben wesentlich länger im Körper, als uns von Herstellern und Politik weisgemacht wird. Es existieren unwiderlegbare pathologisch-anatomische Befunde, welche diese Substanzen bis zu mehreren Monaten in den Lymphknoten, Blutgefäßen und einer Vielzahl von Organen nachweisen konnten. Jetzt nachgewiesene pathologische Befunde von an der Impfung Verstorbenen weisen auf mögliche chronische, durch die Impfung verursachte Organschäden hin.
3. Die erschreckendste Nachricht kam jetzt im März 2022: Das durch die RNA-Impfung in die Zelle eingebrachte „Rezept“ (RNA) zur Herstellung von Virusbestandteilen wird innerhalb der Zelle in DNA umgeschrieben. Damit ist möglich, daß diese DNA in menschliches Erbgut eingebaut werden kann und so zu dauerhaften, vererbbaren Veränderungen des menschlichen Genoms führt. Die massive Erhöhung des Auftretens bestimmter Krebs-Arten ist ein Indiz dafür, daß dies tatsächlich geschieht
Zur Impfpflicht (hier schließe ich mich den Begründungen des Verfassungsrechtlers Prof. Boehme-Nessler an)
Eine allgemeine Impfpflicht würde die Menschenwürdegarantie in Art.1 Abs.1 GG verletzen. Die Entscheidung über eine Impfung betrifft den innersten Kern der Persönlichkeit. Sie ist eine Abwägungsentscheidung zwischen der Gefahr der Krankheit und dem Impf-Nutzen.
Eine allgemeine Pflicht zur Impfung gegen Corona greift in den Schutzbereich weiterer Grundrechte ein. Betroffen sind das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs.2 S.1 GG, das Grundrecht auf Glaubens-und Gewissensfreiheit (Art.4 Abs.1,2GG), das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs.2 GG), das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art.12 Abs.1 GG)und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art.2Abs.1,1Abs.GG.
Die Impfpflicht ist ungeeignet, nicht erforderlich und nicht angemessen:
1. Sie ist nicht geeignet, denn die Impfpflicht ist eine wirkungslose Rechtspflicht und es gibt keinen Fremdschutz durch die Impfung.
2. Die Impfpflicht ist nicht erforderlich
Erforderlich ist eine staatliche Maßnahme nur dann, wenn es kein milderes, die Grundrechte stärker schonendes Mittel gibt, das genauso effektiv ist
3. Die Impfpflicht ist nicht angemessen
Die Impfpflicht wäre schließlich nur verhältnismäßig, wenn das Ziel, das mit ihr erreicht werden soll, in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten steht, die damit verbunden sind. Die politischen und sozialen Kosten sind enorm hoch: unzählige Grundrechtseingriffe und mögliche problematische Auswirkungen auf die Demokratie, wie etwa Vertrauensverluste in den Staat, Politikverdrossenheit oder Demokratieskepsis sind die Folgen.
Rechtsstaatliche und demokratietheoretische Erwägungen.
Die Impfpflicht ist auch deshalb verfassungswidrig, weil sie zwei grundlegende Pfeiler des Rechtsstaatsprinzips verletzt- den Bestimmtheitsgrundsatz und das Wesentlichkeitsprinzip.
Eine allgemeine Impfpflicht zu statuieren, die Details aber dem Verordnungsgeber oder dem RKI und der STIKO zur späteren Entscheidung zu überlassen, wäre eine verfassungswidrige Verletzung des Wesentlichkeitsgrundsatzes.
Ich bitte Sie, eine wie auch immer postulierte Impfpflicht abzulehnen.“
(...) Quelle:
https://journalistenwatch.com/2022/03/18/angelika-barbe-offener/
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